Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Bei Angehörigen einer privaten Krankenkasse oder Personen mit eine Zusatzversicherung, besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Patienten und dem Versicherer.